Sozialgericht Potsdam

 
 

Rubensstr. 8
14467 Potsdam

Öffnungszeiten:
Mo., Mi. und Do.: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Di: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Fr: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr
E-Mail:
www.brandenburg.de/~lsgbb/sgp.htm
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Vorstellung:

 

 

Das Sozialgericht Potsdam entscheidet in erster Instanz über Streitigkeiten auf den Gebieten Sozialversicherung, Feststellung von Behinderungen und Arbeitsförderung. Weiterhin ist es auch für Streitigkeiten zwischen Krankenkassen und Vertragsärzten zuständig. Es trifft Entscheidungen für alle Kläger, deren Wohnsitz sich im Gerichtsbezirk des Sozialgerichts Potsdam befindet.

Berufungsinstanz für Entscheidungen des Sozialgerichts Potsdam ist das ebenfalls in Potsdam ansässige Landessozialgericht.