Froese-Genz, Landschaftsarchitektin
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Umweltplanung Umweltverträglichkeitsstudien (UVS) Umweltverträglichkeitsstudien zu Infrastrukturvorhaben sind Bestandteil unserer langjährigen Planungspraxis. Wir gewährleisten eine methodisch korrekte und zielorientierte Bearbeitung der Aufgabenstellung unter Anwendung von Standards wie das MUVS und die Musterkarten des BMV (zur Zeit in Überarbeitung). Die Planunterlagen können in verschiedenen Bearbeitungsprogrammen übergeben werden (z.B. Arc Map, Autocad). Die Kartierleistungen werden durch ein kompetentes Biologenteam durchgeführt. Dies gilt gleichermaßen für die Anwendung europäischer Rechtsvorschriften hinsichtlich der FFH-Verträglichkeitsprüfungen und der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfungen. Das Projektmanagement liegt in der Verantwortung eines kompetenten Projektleiters, in der Regel durch eine der Büroinhaberinnen. Das zeitnahe Einholen von Datengrundlagen und die Durchführung von Absprachen mit den zuständigen Behörden garantieren einen zügigen Planungsablauf. Die Betreuung der Träger öffentlicher Belange sowie die Hilfestellung bei der Bearbeitung der Einwendungen erfolgt durch den Projektleiter. Die Anwendung europäischer, nationaler und bundeslandspezifischer Gesetze und Richtlinien gewährleistet die Verfahrenssicherheit der Unterlagen. Landschaftspflegerische Begleitpläne (LBP) Landschaftspflegerische Begleitpläne als Instrument der Eingriffsregelung sind ein wesentlicher Bestandteil unseres Aufgabenbereiches in der Umweltplanung. Die Berücksichtigung bundeslandspezifischer Richtlinien und Gesetze, eine eigenverantwortliche Durchführung notwendiger Absprachen mit den Behörden sowie die Betreuung des Projektes bis zur Öffentlichkeitsbeteiligung gewährleistet die Verfahrenssicherheit zur Durchführung der Planfeststellungsverfahren. Länderübergreifende Standards und Methoden werden aus der Erfahrung mit Infrastrukturprojekten in unterschiedlichen Bundesländern kompetent angewandt. In Eigenverantwortung führen wir das Flächenmanagement für Kompensationsmaßnahmen durch, dies gilt für bundeseigene und private Flächen gleichermaßen. Die Prüfung der Maßnahmenflächen auf ihre funktionalen Eignung erfolgt durch Kartierung sowie durch Datenrecherche. Die Nutzung von Ökokonten und Ausgleichszahlungen nach ländereigenen Vorgaben können bei Bedarf in die Bilanzierung der Kompensationsumfänge eingestellt werden. Bei der Projektbearbeitung finden die jeweils spezifischen Kompensationsvorgaben Beachtung.