Kommunaler Arbeitgeberverband Brandenburg e.V.
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Vorstellung:
Wir sind der Tarifverband der kommunalen Arbeitgeber im Land Brandenburg. Unsere Mitglieder sind die brandenburgischen Gemeinden, Städte und Landkreise, aber auch die gemeindlichen Versorgungs- und Entsorgungsbetriebe, Unternehmen des ÖPNV, die Sparkassen, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sowie weitere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts im Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge. Unser Verband hat außerdem Gastmitglieder. Der KAV Brandenburg ist Mitglied der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) in Köln und beteiligt sich im bundesweiten Zusammenschluss kommunaler Arbeitgeber im Interesse seiner Mitglieder an bundesweite Tarifverhandlungen. Daneben verhandelt der KAV im Rahmen seiner Satzung für seine Mitglieder oder Gruppen von Mitgliedern bezirklich eigenständige Tarifverträge. Wir sind Tarifvertragspartei (Koalition) im Sinne von Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und des Tarifvertragsgesetzes. Die Mitglieder des Verbandes (außer die Gastmitglieder) sind tarifgebunden, d.h. die vom KAV oder seinem Dachverband, der VKA, abgeschlossenen Tarifverträge (z.B. der BAT-O) sind als Ordnungsgrundlage für die Regelung der Arbeitsbedingungen rechtsverbindlich. Der KAV Brandenburg ist neben seiner Eigenschaft als Koalition der Interessenvertreter seiner Mitglieder gegenüber der Landesregierung, gegenüber der Bundesregierung (vermittels der VKA) und anderen staatlichen Stellen. Quelle: kav-brandenburg.de)