Verfassungsgericht des Landes Brandenburg
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Das Verfassungsericht des Landes Brandenburg ist neben der Landesregierung und dem Landtag das dritte Verfassungsorgan des Landes. Es arbeitet unabhängig und fällt Entscheidungen, die für Landtag und Landesregierung verbindlich sind. Das Brandenburger Verfassungsgericht ist keine weitere gerichtliche Instanz. Es befasst sich ausschließlich mit Rechtsstreitikeiten, bei denen es um die Einhaltung oder Auslegung der Brandenburger Verfassung geht.