Amtsgericht Potsdam (Insolvenz- und Gesamtvollstreckungsabteilung)
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Das Amtsgericht Potsdam wird vor allem in Verfahren des Zivil- und des Strafrechts tätig und ist auch für Mahnverfahren zuständig. Es übernimmt bürgerliche Rechtsstreitigkeiten bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro, Familienstreitfälle, Zwangsvollstreckungen und Nachlassangelegenheiten. Außerdem ist es für Strafsachen zuständig, in denen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu erwarten ist. Das Amtsgericht ist dem Landgericht Potsdam und dem Oberlandesgericht in Brandenburg/Havel untergeordnet, an die Beschwerden oder Berufungen zu den Entscheidungen des Amtsgerichts zu richten sind. Die Nebenstelle in der Lindenstraße beschäftigt sich mit Insolvenzen, Zwangsversteigerungen und Zwangsverwaltungen.