Kanonistisches Institut an der Universität Potsdam
Prof. DDr. Elmar Güthoff
(Geschäftsführender Leiter)
August-Bebel-Str. 89 (Haus 1, Zimmer 2.45)
14482 Potsdam
Weitere Informationen:
Vorstellung:
Vorschaubild Kanonistisches Institut an der Universität Potsdam
Um ihre wissenschaftlichen Projekte fortzuführen, bemühte sich die „Associatio Winfried Schulz“ seit 1995 um die Schaffung der ersten universitären Einrichtung für Kirchenrecht im Erzbistum Berlin. Nach dem erfolglosen Versuch einer für das Bistum kostenneutralen Anbindung an die Freie Universität Berlin kommt es schließlich im Dezember 2002, zwei Jahre nach Gründung des Instituts für Kirchenrecht in der Katholischen Akademie zu Berlin, zur Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung zur Angliederung des Instituts an die Universität Potsdam. Seit März 2004 besteht eine Zusammenarbeit mit der Juristischen Fakultät. Einen Monat später erfolgt die Umbenennung in „Kanonistisches Institut“. Die Forschungsschwerpunkte des Kanonistischen Instituts liegen in den Bereichen:
- Kirchliches Ehe- und Prozessrecht sowie
- Verhältnis von Kirche und Staat in Osteuropa.
- Promotionsverfahren zum Doctor iuris utriusque
- Magisterstudium für Studierende, die ein juristisches Studium an einer ausländischen Hochschule erfolgreich abgeschlossen haben (LL.M.)
- Wahlbereich "Kirchenrecht, kirchliche Rechtsgeschichte und Staatskirchenrecht" im Schwerpunktbereich 6 der Juristenausbildung
- Interdisziplinäres Studium Religion & Management für Hörer aller Fakultäten