Evangelisches Institut für Kirchenrecht e.V. an der Universität Potsdam

 
 

Prof. Dr. iur. Detlev W. Belling,
Prof. Dr. Gerhard Robbers
(Direktoren des Instituts)

August-Bebel-Str. 89 (Haus 1, Zimmer 2.29)
14482 Potsdam

E-Mail:
www.uni-potsdam.de/u/eikr
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Prof. Dr. iur. Detlev W. Belling, Direktor des Evangelischen Instituts für Kirchenrecht mit Lehrstuhl an der Universität Potsdam.
Prof. Dr. iur. Detlev W. Belling, Direktor des Evangelischen Instituts für Kirchenrecht mit Lehrstuhl an der Universität Potsdam.

Das 2003 gegründete Evangelische Institut für Kirchenrecht ist als Institut an der Universität Potsdam anerkannt. Es ist ein kirchliches Werk der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz. Mitglieder des Trägervereins des Instituts sind Hochschullehrer, Richter, Verwaltungsjuristen, Rechtsanwälte und Theologen. Die Kirchen gehören zu den ältesten und bedeutendsten verfassten Organisationen überhaupt. Sie setzen ihr Recht autonom, aber in Übereinstimmung mit Theologie und Tradition und im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung des Grundgesetzes. Sie schließen Verträge mit dem Staat, in denen ihre Stellung und ihr Auftrag geregelt wird. Der Verein "Evangelisches Institut für Kirchenrecht e.V." hat sich die Aufgabe gestellt, die Wissenschaft des Kirchenrechts und des Staatskirchenrechts mit den jeweiligen Bezügen zur Theologie und zur Geschichtswissenschaft in Forschung und Lehre zu fördern. Der interdisziplinäre Charakter des Fachgebiets findet dabei besondere Beachtung und das Institut ist bemüht, den wissenschaftlichen Diskurs zwischen Jurisprudenz und Theologie zu fördern. Das geschieht vor allem durch

  • Lehrveranstaltungen an der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam,
  • Anregung und Betreuung von Publikationen und Forschungsvorhaben (vor allem Magisterarbeiten und Dissertationen) von Studierenden im Rahmen ihrer Ausbildung und Nachwuchswissenschaftlern sowie
  • Durchführung eigener Forschungsvorhaben.
Mit der feierlichen Eröffnung des Evangelischen Instituts für Kirchenrecht am 17. Dezember 2003 setzt sich an der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam eine für die neuen Bundesländer einmalige Entwicklung fort, die mit dem im Vorjahr gegründeten Kanonistischen Institut (vormals Institut für Kirchenrecht) begonnen hat. Mittlerweile bilden die Fächer Kirchengeschichte sowie Kirchen- und Staatskirchenrecht zusammen mit Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie einen eigenständigen Bereich, der von den Studierenden als Prüfungsgebiet für das Erste Juristische Staatsexamen gewählt werden kann. Das Veranstaltungsangebot wird von den beiden kirchenrechtlichen Instituten gemeinsam verantwortet. Anfang des Jahres 2004 wurde eine zusätzliche Vereinbarung zwischen der Juristischen Fakultät und dem Kanonistischen Institut an der Universität Potsdam und dem Evangelischen Institut für Kirchenrecht an der Universität Potsdam über die gemeinsame Durchführung von Promotionsverfahren zum Doctor iuris utriusque (des Doktors beider Rechte, also des weltlichen und kirchlichen Rechts) unterzeichnet. Im Rahmen des Magisterstudiums (LL.M.) können sich ausländische Studenten dem Kirchenrecht widmen. Deren curriculum entspricht dem Wahlbereich Kirchenrecht, kirchliche Rechtsgeschichte und Staatskirchenrecht. Die wissenschaftliche Leitung des Instituts ist Aufgabe des Direktoriums. Mitglieder des Direktoriums sind Professor Dr. Detlev W. Belling, M.C.L. (U. of Ill.), Potsdam und Professor Dr. Gerhard Robbers, Trier. Die laufenden Geschäfte werden vom Vorstand geführt. Dieser besteht aus Oberkirchenrat i. R. Dr. Joachim Gaertner und Oberkonsistorialrat Dr. Martin Richter, beide Berlin/Potsdam. Quelle: Evangelisches Institut für Kirchenrecht

Prof. Dr. Gerhard Robbers, Direktor des Evangelischen Instituts für Kirchenrecht mit Lehrstuhl an der Universität Trier.
Prof. Dr. Gerhard Robbers, Direktor des Evangelischen Instituts für Kirchenrecht mit Lehrstuhl an der Universität Trier.