Bund Freier Restaurierungswerkstätten e.V.

Karl Marx Str. 18 a
14482 Potsdam

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www.bfr-ev.de

 

Die Anfänge des Denkmalschutzes reichen über 200 Jahre zurück. Bereits im Jahre 1780 machte man sich um die Erhaltung wertvoller Kulturgüter Gedanken und darum, wie man Ihren Schutz gesetzlich regeln kann. Aber erst mit der 1964 erlassenen Charta von Venedig wurde ein internationales Regelwerk geschaffen, welches die Grundlage für die Denkmalschutzgesetze der Länder bildete. Inzwischen hat sich der Denkmalschutz als ein nicht mehr weg zu denkendes Qualitätsmerkmal in unserer Gesellschaft durchgesetzt. Der Schutz der historischen Bausubstanz und des baulichen Umfeldes gehören heute zum guten Ton. Als Schlußfolgerung dieser Entwicklung, schlossen sich bereits 1969 Fachfirmen und Spezialisten, die sich mit der Thematik Konservierung, Restaurierung und Sanierung in den Gewerken Stein, Holz, Stuck und Malerei befassen, zum Bund Freier Restaurierungswerkstätten - kurz BFR e.V. zusammen. Das Anliegen des BFR ist es, die Handwerksmeister, ihre Betriebe und deren Fachkräfte zu sammeln und damit die Erfahrung und die Qualität auf diesen Gebieten in der Denkmalpflege zu konzentrieren. Der BFR zählt heute mehr als 500 Mitarbeiter in seinen über 30 Mitgliedsfirmen und Einzelpersonen. Sie alle verfügen über hochqualifizierte Fachkenntnisse, die zum Einen aus der Berufserfahrung mehrerer Generationen und zum Anderen aus der Wiederaufbauphase nach dem 2.Weltkrieg entstanden sind. Der BFR bietet ein breites Spektrum an fachspezifischen Disziplinen wie z. B. - Steinrestaurierungen und Natursteinarbeiten - Stein- und Holzbildhauerei - Stuckarbeiten und Verputze - Tafelmalerei - Maler und Kirchenmalerei - Vergoldungen - Erhaltung von Skulpturen in Holz und Stein - Fachwerkrestaurierungen - Kunstschmiede und Feinmetallarbeiten - Sachverständige Der BFR arbeitet zwischenzeitlich eng mit dem Europäischen Verband “Fachbetriebe für Denkmalpflege" ( A.E.E.R.P.A.) mit Sitz in Paris zusammen. In Frankreich gelten bereits die Regeln des Nachweises zum Qualitätssiegel. Wenn dieser nicht erbracht wird, kann ein Betrieb keinen Auftrag im Denkmalpflegebereich erhalten. Diesem Vorbild wollen wir in Deutschland und Europa folgen.